Vorratsdatenspeicherung und Freifunk updates?

Da sich einige nach dem Zusammenhang zwischen TKG und TKÜV fragten:

Aus der Präambel der Drucksache 243/17:

Daher würde ich jetzt nur noch gerne wissen, wie nicht mehr als 100.000 Teilnehmer oder sonstige Endnutzer nach Drucksache 243/17 -> Artikel 1 -> 4. -> b) -> aa) -> ccc) (ja, das wir wirklich die Hierarchie!!11!!) interpretiert wird. Also zu einem atomaren Zeitpunkt, innerhalb eines Tages, …? Ich habe da mal bei der BNetzA nachgefragt (Antwort steht noch aus).

Aber ich bin nun wirklich (verhalten) optimistisch. :slight_smile:

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