Was ist ein VPN und wofür wird es benötigt

Für den Punkt mit der Offenlegung von staatlichen Anfragen würde ich folgende Lektüre empfehlen: https://posteo.de/site/transparenzbericht_2014
Wenn kommerzielle Anbieter das können, warum sollten wir das nicht tun?
Ich hatte das übrigens wirklich missverstanden und gedacht, dass du über Freifunk sprichst und nicht über deine Arbeit.

So ging es mir Anfangs auch…

Das wird nämlich noch ein ganz anderer Aufgabenberg, der viel Zeit kosten wird. Unsere verschiedenen Teams müssen sich da gegenseitig mehr einspannen.

Idealvorstellung:

Flyer-Ersteller an Technikraum: Schau mal drüber!

Technikraum an Rest: Neue Änderung läuft so, wir erklären es euch,damit ihr es kommunizieren könnt.

Ich kann nicht erkennen, wie die Verschlüsselung zwischen Knoten und VPN-Server die Nutzer vor einfachen Zugriffen schützt. Bitte darum das nochmal konkret darzustellen, insb. was „einfache Zugriffe“ sind.

Und ok, Du verstehst den Text der mit „Die Vision von freifunk ist die Verbreitung freier Netzwerke, die Demokratisierung der Kommunikationsmedien und die Förderung lokaler Sozialstrukturen.“ anfängt offenbar vollständig anders als ich.

In Warendorf ist der Plan einfach alle anzusprechen und solange das alte Verfahren aufrecht zu erhalten. Hier habe ich übrigens schon jemanden gehabt, der Freifunk ablehnt, weil die Clients im WLAN direkt mit einander kommunizieren können, also keine Wireless Isolation eingerichtet ist. Seine Argumentation: Für die Leute ist das einfach nur ein Access ins Internet, und der ist für gewöhnlich durch Wireless Isolation gesichert. Verschiedene Ansichten von Freifunk eben.

@Tim beim letzten Punkt würde ich dir widersprechen. Vielmehr sollten Optionen mit den Konsequenzen dargestellt werden und gemeinsam sollte entschieden werden, in welche Richtung sich Freifunk entwickelt. Ich sehe mich z.B. nicht in der Rolle, dass ich Entscheidungen, die ich nicht getroffen habe und vielleicht auch nicht vertreten kann, verkaufe.

Posteo: „Wir bieten anonyme und nachhaltige E-Mail-Postfächer, Adressbücher und Kalender an und verfügen über ein umfassendes Verschlüsselungskonzept.“ –

Hier ein Link zum Verhalten des Freifunk Rheinland: Protokoll der Vorstandssitzung des FFRL e.V. vom 18.12.2015 - Protokolle - Freifunk Forum … Darin: „Abuse und Anfragen der Strafverfolgungsbehörden haben stark zugenommen. Alle wurden beantwortet mit dem Wortlaut „es liegen keine Daten vor“ und sind allesamt im Sande verlaufen“.

Das VPN im Freifunk wurde an einigen Stellen eingebaut, um einem freien Netzwerk einen Übergang ins Internet trotz deutscher Störerhaftungs-Anomalie zu ermöglichen.
VPN ist eine Krücke. Wenn wir die tunen und sie immer noch macht was sie soll, dann sind die Anforderungen erfüllt.

Das Volumen ist einer Maschine echt egal. :wink:
Ich sehe nicht was eine Verschlüsselung zwischen FFMSL und FFRL Servern bringen würde. Das sind dann noch 100km mehr verschlüsselt. Danach kommen immer noch 1000km Klartext über die Internet-Exchanges dieser Welt.

Sorry, aber das ist ein FUD Argument, ergo egal.
Der „Weg“ führt über §208 StgB, sprich: „Gehe ins Gefängnis, gehe nicht über Los und ziehe keine 1000€ ein.“

Im Freifunk machen wir per Definition Dinge die experimentell und neu sind. Nicht nur technisch. Wir bewegen uns in einem sich laufend verändernden Gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen. Wenn wir uns von "es könnte irgendwann mal sein das… " abschrecken lassen, dann entsteht keine Zukunft.
Ja, wenns ganz komisch kommt könnten wir zu VDS genötigt werden. Wenn nicht jetzt dann nach dem nächsten Terroranschlag. Hören wir jetzt auf? Nein.

Ich kann verstehen das dir „weniger crypto“ nicht recht ist.

Das ist recht einfach, wir erklären das VPN die hinreichende Eigenschaft für den Schutz vor Störerhaftungs-Post ist und nicht Verschlüsselung. Wir haben „Verschlüsselung“ schon vor geraumer Zeit aus den meisten öffentlichen Dokumenten entfernt.
Das zentrale Argument ist und war hier übrigens immer das die Internet-Adresse des Router-Betreibers nicht im Internet sichtbar wird. Daran ändert sich nichts.

Ich wurde vor einiger Zeit mal gebeten diese Frage an unseren Anwalt weiterzugeben. Das habe ich heute endlich mal getan:

Bis dato haben wir die VPN Verbindung zwischen dem Freifunk Router und unseren Servern verschlüsselt.
Dies würden wir gerne aufheben, da sich dadurch für uns die Betriebskosten mehr als halbieren. D.h. in Zukunft gibt es zwar weiterhin ein VPN, dies ist aber unverschlüsselt. Dies sorgt für einige Diskussion, insbesondere ob so der Schutz der Router-Betreiber vor „Störerhaltung“ gewährleistet ist.
Eine (u.a. meine) Meinung ist, das dies weiterhin gewährleistet ist - aber was wissen wir schon?

Das Szenario wäre wohl das ein TK Anbieter aktiv den Verkehr eines Kunden auf mögliche Rechtsverletzungen beobachtet (dies wäre mit einem umverschlüsselten VPN nun technisch möglich).
Ich vermute das dies nach §88 TKG unzulässig ist (und auch sanktioniert wird). Können sie das bestätigen?
Meine Frage bezieht sich nur auf den zivilrechtlichen Aspekt, nicht auf den Zugriff durch Sicherheitsbehörden.

Ich bitte euch die Diskussion sportlich zu sehen @paulinsche, @scroom. Wir müssen uns hier einen breite Meinung bilden, irgendwann Entscheidungen treffen und Menschen mitnehmen. Da ist Reibung im Vorfeld ne gute Sache.

Gibt es vielleicht schon eine Antwort?

Nein, wirds alsbald auch nicht geben da der Anwalt gerade umfirmiert und das Mandat gekündigt hat.