Abmahnfallen bei CC-BY-SA

Moin,

ich habe einen sehr interessanten Artikel zugeschickt bekommen: https://linuxundich.de/politik/zeitbombe-abmahnung-bei-der-verwendung-von-creative-commons-skley-schroeder-vsge/

Zugegeben, ziemlich lang, aber Pflichtlektüre für alle, die CC-BY-SA nutzen wollen. Kurzfassung:

  • Die einzelnen Versionsnummern der CC-BY-SA haben unterschiedliche Anforderungen. In 3.0 muss z. B. der Titel des Werkes genannt werden, 1.0 braucht keinen Link zum Urheber, die neueren aber schon etc.
  • Die Abmahnindustrie stürzt sich wohl gerade auf aus „scheinbar netten“ Quellen wie Flickr bezogene Inhalte
  • CC-BY-SA für selbst erstellte Inhalte ist Quatsch, nutzt CC0, falls ihr nicht vor habt, selbst Abmahnungen zu versenden sind die Zusatzbedingungen unhandlich und unnötig.

Grüße
Matthias

1 „Gefällt mir“