Abmahnung versus Abuse-Mitteilung

Erstmal vielen Dank für die umfangreiche Darstellung. :smile:
Und es erklärt die Dinge wie ich finde einfacher als das .pdf was ich auch gut finde.

Mir (als Autor des PDFs) erscheint das redundant zu sein. Ich denke wir sollten die beiden Texte zusammenführen und so das Handout verständlicher machen.

Ich würde sagen „fast“. Ich geh mal durch. Und bin extra pingelig.
Ob du das einfliessen lässt ist völlig offen :smile:

1 Absatz

dann ist man derzeit als Privatperson dafür verantwortlich, was an möglicherweise illegalen Daten über den Anschluss ausgetauscht wird.

Ich verstehe das dies die einleitende Zusammenfassung ist trotzdem ist es vielleicht zu unrpräzise denn: Man ist vielleicht dafür verantwortlich. Nicht grundsätzlich. Das hängt einerseits davon ab um welche nicht-legalen Inhalte es sich handelt (Strafrecht/Zivilrecht). Und andererseits bei welchem Richter man landet denn die später beschriebene Mechanismen unterliegen der Rechtsprechung.

Der Anbieter hat als eingetragener Internet-Service-Provider allerdings das Privileg

In Deutschland kennt das Gesetzt keine „eingetragenen“ ISPs. Das „eingetragen“ ist ernsthaft total egal.

PUSH TOPIC: Ich finde es interessant das im Freifunk bei uns - wie ich finde - häufig mit Autoritäten argumentiert wird. Vokabeln wie „eingetragen“, „registriert“, „offiziell“ höre ich da häufiger. Scheinbar das Gegenteil der Hackerethik „Mißtraue Autoritäten“. Ich verstehe den Kontext als den Versuch etwas ggf. kritischen Betrachtern durch geliehene Autorität zu verklickern.
POP TOPIC :slight_smile:

Deshalb wird der Anbieter in der Praxis gebeten, den Anschlussinhaber (und WLAN-Betreiber) zu nennen

Soweit ich weiss reicht „bitten“ da nicht aus. Datenschutz und so.

Warum der Anbieter explizit von der Haftung ausgenommen ist, der Anschlussinhaber aber gerade nicht, ist für Betroffene nicht einfach nachzuvollziehen, wird aber von Gerichten regelmäßig bestätigt.

So magisch ist da nicht: Der Gesetzgeber will das Anbieter aus der Haftung raus sind - weil es sonst kaum möglich wäre Netzzugänge anzubieten. Da dies aber gesellschaftlich (bzw vom Gesetzgeber) gewollt ist wurde diese Regelung geschaffen. Das diese nicht für Privatpersonen gilt ist nicht selbstverständlich.
Die entsprechende Norm (TMG) ist da unspezifisch.
Hier sind die Freifunker auch aktiv um dies zu ändern bzw ein entsprechendes Urteil zu erstreiten.

Der Aufsteller des Freifunk-Routers und Anschlussinhaber tritt hierbei überhaupt nicht in Erscheinung und kann daher nicht belangt werden.

Den zweiten Teil des Satzes würde ich streichen.

Umfangreiche Infos dazu gibt es übrigens auch hier: FAQ Rechtliches – wiki.freifunk.net

Ich weiss nicht ob die Nennung der Warpzone noch länger aktuell sein wird.
Ich habe @void und @sandzwerg angeboten das auf den FFI umzustellen.

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