Beitragsordnung überarbeitet

Moin,

mir ist aufgefallen, dass unsere bisherige Beitragsordnung nicht zum Protokoll der Gründungsversammlung passt. Daher habe ich diese mal - aufgeteilt auf drei Commits - überarbeitet:

  • Mindestbeitrag für Fördermitglieder wurde laut Protokoll auf 5 € jährlich festgelegt, dies hab ich so übernommen
  • Ermäßigte Mitgliedschaften entfernt, da sinnlos. Fördermitglieder können sogar weniger als 12 € im Jahr zahlen und Vollmitglieder sind derzeit nicht geplant.
  • Zahlungsweise überarbeitet.
  • Kündigungsfrist auf den 30. November festgelegt. Das hat einfach organisatorische Gründe, da @Alucardo das Sepa-Mandat stornieren muss und er sicherlich zwischen Weihnachten und Silvester viel um die Ohren hat.

Ich finde, da wir ein Förderverein sind und es quasi nur um Geld geht, sollte der Beitrag auch bei einer Mitte des Jahres geschlossenen Fördermitgliedschaft der vollen Jahreshöhe entsprechen. Derjenige will uns ja unterstützen. Sollte er damit nicht einverstanden sein, weil er z. B. im Dezember beitritt und nicht direkt zweimal bezahlen möchte, kann er dies auf dem Fördermitgliedsbeitrittsformular so festlegen. Außerdem ist es halt auch bei 10 oder 20 € in Jahr sinnlos da dann nochmal 50% abzuziehen, wenn der Vertrag im Juli geschlossen wird.

Ist erstmal so ein Vorschlag von mir, was haltet ihr davon?

Grüße
Matthias

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Warum auch immer hatte ich immer 5€ pro Monat im Kopf aber das Protokoll ist da ja eindeutig. :slight_smile:

  1. November finde ich sehr gut mitgedacht. Danke dafür.

Dann werde ich auf dem Formular wohl oder übel doch noch eine zweite Seite erstellen müssen. Einfach zuwenig Platz auf DinA4. :wink:

  1. November meinst du ;). /edit: OKay gemerkt, das Forum vermasselt das. Also: dreißigster November.

Ne quetsch es bitte auf eine Seite, das kriegen wir schon hin. Zwei Seiten Antragsformular ist blöd in der Praxis.

@Alucardo: Ich hatte dir per Email auch noch den Vorschlag geschickt, die Beitragshöhe per ankreuzbaren Kästchen festzulegen: 30, 60, 120 und frei wählbar.

Kam ja auch per Mail: Austritt ist nach meiner Lesart der Satzung monatlich möglich (was ich auch gut finde)

Hallo,

es gibt ein paar Dinge, die mit einer Frist von einem Monat erledigt werden müssen, wie z.B. der Widerspruch gegen einen möglichen Ausschluss aus dem Verein.

Von der allgemeinen monatlichen Kündigung steht dort nichts.

Natürlich kann die Kündigung monatlich erfolgen. Von mir aus kann die im Februar geschickt werden. Aber wir sollten uns das nicht antun, dann 10/12 des Jahresbeitrags zurücküberweisen zu müssen. Also von 20 € dann 16,67 €. Da gewinnt keiner was bei und für den Kassenwart ist das nur Arbeit.

Der letzte Novembertag ist ja quasi eine Monatsfrist zum Jahresende. Von mir aus auch 1.12., das ist dann auch egal.

Mir geht es darum, dass wir da nicht anteilig Geld erstatten sollten, weil das bei den kleinen Beträgen einfach keinen Sinn macht.

Wenn wir im Januar das Geld einziehen, entstehen für den Rest des Jahres auch keine weiteren Kosten, daher ist es egal, wann die Leute kündigen.

Genauso bringt es uns nichts, wenn jemand im August beitritt und wir dann bei einer Jahressumme von 30 € nur 12,50 € einziehen, weil das Jahr nur noch 5 Monate hat. In dem Moment, wo derjenige unterschreibt, ist er gerade in Geld-Geber-Laune. Also gerade dann kann man ruhig den vollen Beitrag abbuchen.

Grüße
Matthias

Wie wäre es mit: Es gibt keine Erstattung? Scheint mir doch einen einfache Lösung zu sein. Finde ich auch eher ungewöhnlich. Anteilige Erstattung suggeriert auch einen Leistungsbezug, was ich nicht gut finde.

Korrekt. Da keine Fristen drinstehen gilt „per sofort“. Alles andere erfordert IMHO ne Satzungsänderung.

Da bin ich mir nicht so sicher, ich denke wenn jemand nicht mehr will (warum auch immer) dann sollte man ihn/sie/es auch ziehenlassen.

Ja aber im November 100€ abzudrücken und im Januar wieder ist schon doof.
Wie wäre es wenn wir ab Q3 jeweils den halben Jahresbetrag ansetzen? Oder denke ich da zu kompliziert?

Summe meiner Vorschläge:

  • Keine Erstattung bei Austritt
  • Austritt monatlich möglich
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Letztendlich ist es nur Rechnerrei und wir sollten einfach eine runde Formulierung finden.

Ich denke, dass eine jährliche Kündigungsfrist leichter zu verkaufen ist, als eine monatliche ohne Erstattung. Zumal dein Vorschlag die großzügigeren Spender bevorzugt. Ab 120 € kann monatlich gezahlt werden und das gilt dann ab dem nächsten Monat und Fördermitglieder unter 120 € bekommen keine Erstattung. Das ist irgendwie unrund.

Ich gehe einfach davon aus, dass 95% der Fördermitgliedschaften unterhalb der Höhe ab der eine monatliche Zahlungsweise möglich ist, liegen werden. Daher sollten wir die Formulierungen darauf auslegen.

Jährliche Kündigungsfristen sind die Leute von Telefon-, Gas- oder Stromtarifen gewöhnt und es lässt sich leicht in einem Satz erklären: „Die Mitgliedschaft gilt jährlich, du kannst jederzeit kündigen, aber bitte vor dem 30. November, damit wir das organisatorisch bis zum nächsten Einzug im Januar hinbekommen.“

Wenn @Alucardo das ausreicht, können wir auch gerne den 14. Dezember nehmen, das wären immerhin noch gut zwei Wochen.

Bzgl. des vollen Beitrags in höheren Monaten: Ich finde, dass ist durch das eingebaute Kästchen gut geregelt. Wie gesagt, bei Abschluss der Fördermitgliedschaft sind die Leute in Geld-Geber-Laune, da brauchen wir ihnen nicht „3,80 € zu erlassen“ und es rundet die Auslegung auf jährliche Laufzeit ab. Für gegen Ende des Jahres geschlossene Mitgliedschaften setzt man das Kreuzchen, wir machen Dreisatz und gut ist.

Ich denke ja ;).

Das klingt für mich halt nach Kleingedrucktem, wo das Fördermitglied bei Abschluss hellhörig werden kann.

Ist es ja defacto. Nur statt „keine Erstattung“, würde ich die Mitgliedschaft formal bis Ende des Jahres weiter laufen lassen. Das bringt uns weniger in Erklärungsnot.

Ich glaube die Absichten sind recht ähnlich, es geht nur noch darum es zu verkaufen.

Ich fände es gut, wenn sich noch mehr Leute äußerten, wir haben noch mehr Vereinsmitglieder. Und gerne auch nicht Vereinsmitglieder. Ich glaube, dass es leichter zu beurteilen ist, wenn man weiß, wie die Formulierungen wirken.

Grüße
Matthias

Ich bin in fast allen Punkten gegenteiliger Meinung wie es scheint:

  • Jährlich statt Monatlich Kündbar sind Menschen vielleicht gewohnt - aber dies sind auch Ärgernisse. Lass uns nicht ein solches Ärgernis sein.
  • Eine anteilige Erstattung ist erstmal etwas ungewöhnliches. Daher ist ihr Fehlen auch nicht “schwer zu verkaufen”.

Du bist nicht darauf eingegangen, dass bei deinem Modell Fördermitglieder die mehr als 120 € jährlich geben, also monatlich zahlen dürfen, bevorzugt werden.

Ich denke, dass wir technisch dasselbe wollen, es nur um die Formulierung geht. Das klären wir vielleicht einfach Mittwoch.

Bevorzugung?
Ja sie können monatlich zahlen. Und bei einem Ausscheiden „im Jahr“ kommen sie „günstiger“ weg.
Wenn das die Bevorzugung ist die du meinst: Na und?
Wer in den Genuss dieses Modus-Operandi kommen möchte muss nur >120€/Jahr fördern. :smile:

Gut Möglich.

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Kann der FFI auch Rechnungen ausstellen oder andere Bescheinigungen, die Unternehmen als Ausgabenbeleg beim Finanzamt vorlegen können?
Und gibt es schon die Möglichkeit für regelmäßige Spenden/Überweisungen. In LH möchte ein Unternehmen in zwei Filialen Knoten aufstellen und für diese die häufig erwähnten 5-10€ pro VPN-Knoten beisteuern.
Das ganze würden sie gerne möglichst bald tun und, wenn es geht, per Lastschrift. Geht das?

Da der FFI als Kleinunternehmen gezählt wird, können wir keine Umsatzsteuer ausweisen. Bringt denen also nichts. Eine Rechnung geht auch nur für Leistungsaustausch, das machen wir nicht. Natürlich können wir für eine gezahlte Fördersumme eine Quittungen ausstellen, keine Spendenquittung.

Einmalige Förderungen als Überweisung sind schon möglich, Lastschriften sind nur im Rahmen der Fördermitgliedschaft geplant. Bzgl. der Fördermitgliedschaft müssen wir uns nur noch hier in diesem Thema über diese Formulierung einigen.

Grüße
Matthias

Es gibt einen Änderungsantrag zur Überarbeitung, der noch ein paar Formalia wie eine Präambel, Formatierungsvorschläge sowie eine Geltungsdauer einpflegt.

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Für gut befunden und gemergt. ✓ Danke dir!

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