BGH-Entscheidung zu Netzsperren: Die nichtsnutzige digitale Sichtschutzpappe ist zurück

Der Bundesgerichtshof (BGH) schließt Netzsperren nicht mehr aus, sofern Urheberrechtsverwerter keine andere Möglichkeit finden, gegen die Websites des rechtsverletzenden Anbieters vorzugehen. Das entschied das höchste deutsche Zivilgericht heute.

Entscheidungen des BGH kann glücklicherweise das BVerfG aufheben… Wie so häufig in letzter Zeit.

Hoffe ich auch mal.
Heisst aber das wir auf die Frage vorbereitet sein müssen.

Antwort wäre (aus der Hüfte geschossen):
“Die entsprechende Klage zur Sperrung wurde abgewiesen. Es erfolgte und erfolgt erstmal keine Sperrung.
Der BGH hat festgestellt das eine grundsätzliche Möglichkeit zur Sperrung besteht, wenn andere zumutbare Maßnahmen nicht zum Erfolg führen.
Wenn uns ein Rechteinhaber entsprechend anspricht werden wir das Ansinnen prüfen und entweder umsetzen oder anfechten.”

Ich hab einen Blog-Artikel dazu gelesen, der die Entscheidung für sehr fragwürdig hält. Besonders stichhaltig finde ich die Analyse der möglichen Sperrmethoden:

DNS-Sperren
Der Klassiker, wird gerne genommen, weil relativ einfach umzusetzen.
Ist aber bei den meisten Leuten so wirkungslos, dass man das nicht mal
umgehen muss, weil viele Leute, vor allem Firmennetze, nicht den
DNS-Resolver des Providers, sondern tunlichst eigene benutzen, auf die
hat die Sperre dann gar keine Auswirkung. Die müssen nicht mal was tun,
um sie zu umgehen. Also wirkungslos. Bei den Leuten, die aber den
Provider-DNS verwenden, kann es zu enormen Funktionsstörungen kommen,
weil auch andere Dienste (E-Mail, FTP, Jabbber, SIP, usw.) betroffen
wären, die denselben DNS-Eintrag verwenden.

IP-Adressen sperren
Wäre – bei IPv4-Adressen – bei manchen Providern mit
Standardstruktur sogar umsetzbar, wenn sie Border Controller haben (eine
Art Firewall, die für Provider optimiert ist). Die können sowas.

Die Folgen könnten aber katastrophal sein. Denn es werden nicht nur
alle anderen Dienste auf der Maschine (wieder E-Mail, FTP, Jabber,…
usw.) gesperrt, es könnten auch zehntausende andere Websites gesperrt
sein, die virtuell vom selben Server angeboten werden, und das ist keine
Seltenheit. Web-Hosting als billigstes Hosting- und Cloud-Angebot kommt
gerade in Mode. Würde man beispielsweise die IP-Adresse meines
Webservers hier sperren, würden damit noch ca. 100 weitere Websites
ausfallen, die auf derselben Maschine laufen. Nur kann ein externer – ob
nun Gericht oder Rechtsinhaber – die nicht sehen und nicht prüfen. Er
kann das nicht wissen.

Es ist auch nicht klar, wie ein anderer Nutzer, der eine IP-Adresse
übernimmt (IPv4-Adressen sind immerhin knapp und in manchen Ländern fast
nicht mehr zu haben), erkennen könnte, dass Adressen in Deutschland
gesperrt sind und wie sie wieder freigegeben werden können.

Außerdem gibt es zunehmend Verwendung von IPv6, und da nimmt man sich
halt jede Stunde eine neue IP-Adresse, und jede Sperre ist wirkungslos.

HTTP-/URL-Sperren
Funktioniert bei HTTPS schon mal gar nicht, ist nämlich verschlüsselt.
Wäre bei HTTP technisch und rechtlich sehr problematisch. Denn auf
dieser Basis kann man Zugriffe nicht sperren, sondern nur unterbrechen,
weil man erst nach einigen Paketen erkennen kann, was eigentlich
abgefragt wird, die Verbindung also schon besteht. Bestehende
Verbindungen abzuwürgen ist heftig und kommt einem
Denial-of-Service-Angriff nahe. Man müsste Reset-Pakete senden, und das
wären dann schon Fälschungen.

Davon aber ganz abgesehen: Das HTTP-Protokoll und der URL gehen den
Provider gar nichts an. Dazu bräuchte er die Deep Packet–Inspection, und
die verstößt gegen das Telekommunikationsgeheimnis.

Außerdem gibt es noch ein anderes Problem, was ich schon bei der
Kinderpornosperre vor 5 Jahren erläutert habe: Der Absender könnte
fragmentieren oder einfach den HTTP-Request-Header in kleinere Pakete
zerteilen, dass nie der ganze URL oder Hostname in einem Paket
auftaucht. Dazu müsste der Provider Pakete zwischenspeichern, um sie
zusammensetzen zu können, ein noch weiterer Eingriff in das
Telekommunikationsgeheimnis.

Solche Grundrechtseingriffe können nur aufgrund eines Gesetzes und
nur mit Zitat des eingeschränkten Grundrechts erfolgen. Der BGH ist dazu
nicht ermächtigt.

Ich denke, das wird die Gerichte noch etwas länger beschäftigen.

Die Sperrmethode ist eher Mumpe, es gibt halt nix was “gut” funktioniert.
Dem wird in den BGH Ausführungen sogar Rechnung getragen es geht da durchaus auch um “Erschwerung”.

Das Thema haben wir schon einmal komplett durchgekaut zu #zensursula Zeiten.

Interview RA Koreng zur Auswirkung, ganz interessant.