Letztendlich bleibt ja die Frage, ob wir zur Speicherung der Daten verpflichtet sind oder nicht? Sind wir “Erbringer” oder nur “Mitwirkender”?
Nach § 113a TKG-E
Die Vorschrift beschreibt den Kreis der zur Speicherung Verpflichteten. Nach Absatz 1 Satz 1 richten sich die Speicherpflichten an diejenigen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste im Sinne von § 3 Nr. 6 a) TKG erbringen, also nicht an diejenigen, die lediglich daran mitwirken.
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Nicht verpflichtet sind demnach Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, zum Beispiel Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden eine Telefon- oder Internetnutzung zur Verfügung stellen
(zur näheren Bestimmung des Begriffs des „Erbringens“ vergleiche die Mitteilung Nr. 149/2015 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur).
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805088.pdf
weiter in Mitteilung Nr. 149/2015
Im Rahmen der Auslegung des § 6 Absatz 1 Satz 1, 2. Alt. TKG wird mit Blick auf das Diensteangebot grundsätzlich zwischen zwei Gruppen (A und B) unterschieden (siehe Schaubild).
Fallgruppen:
a) jeder, der „Telekommunikationsdienste erbringt“ und
b) jeder, der „an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt“.
Bei Gruppe A die verpflichtet sind gibt es die Besonderheiten:
Dauerhafte Inanspruchnahme des TK-Dienstes im Rahmen des Vertrages. Überlassen wird ein Internet- Anschluss mit IP-Adresse.
Beispiele "WLAN-Citynetz,Internet-Bürgernetz o. ä. („Dorf“- Versorgung über WLAN)
Bei Gruppe B die nicht verpflichtet sind gibt es die Besonderheit:
- Kurzzeitige Inanspruchnahme der Leistung durch den Endkunden
- Angeboten wird nicht der TK-Anschluss selbst, sondern nur dessen vorübergehende Nutzung
Besipeile: Callshop, Internetcafe, Hotspot, Hotel, Restaurant, Café mit Internet-PC
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/Amtsblattmitteilung_Nr149_2015.pdf?__blob=publicationFile&
Meine Definition wäre, dass wir:
- Keinen “Vertrag” mit dem “Kunden” haben
- Keine “dauerhafte Versorgung” bereitstellen. (Jeder ist frei seinen Knoten zu jeder Zeit abzuschalten und auch die Server dürfen jederzeit abgeschaltet werden.)
Mals sehen wie die Anfrage an die BNetzA ausgeht!?!
https://wiki.freifunk-muensterland.de/pages/viewpage.action?pageId=27951108