Einschätzung zu TMG Änderung

Von Monic Meisel aus WLAN Talk:

Liebe alle,

bitte leitet das dringend an alle Freifunkies weiter (gerne auch ins Forum).

OB wir gewonnen haben ist alles andere als klar - wir dürfen uns nicht zu früh freuen und müssen auf den letzten Metern den Druck aufrecht erhalten.
DENN wir müssen da SEHR aufpassen, dass wir uns nicht zu früh freuen.

Im SPD Blog war heute zu lesen http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2016/05/11/wlan

Es gibt bisher ZWEI Probleme, so einer unserer Juristen:

a) WLAN = Provider?

b) gilt § 8 TMG für Unterlassungsansprüche?

Die Koa hat nun gesagt, dass sie Problem a) fixen will, und auch ohne
Vorschaltseite etc pp. Nice.

Nach meiner Kenntnis soll Problem b) aber NICHT gefixt werden, „weil
doch der Generalanwalt sagt, dass Sperranordnungen weiter möglich sein
sollen“.

Ich denke ich muss nicht groß ausführen, was das nach BGH zu goldesel.to
bedeutet …

Illegale Downloads: Bundesgerichtshof schließt Netzsperren nicht aus | ZEIT ONLINE

Die Lösung bestünde mMn darin, zwar in das Privileg nach § 8 TMG auch
Unterlassungsansprüche aufzunehmen (=keine Abmahnungen mehr), zugleich
aber ein Verfahren zB nach dem FamFG zu schaffen, wo man
Sperranordnungen AUF KOSTEN DES ANTRAGSTELLERS erwirken kann (so wie es
auch der GenA fordert). Das würde dann nämlich kaum einer machen. So
wäre formal der Infosoc-RL Genüge getan, aber trotzdem freies WLAN möglich.

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