Kurz: Wir suchen einen Weg Fördergelder und Backbone Betriebsknetet durchzuschleusen, was bei einem gemeinnützigen Verein nicht unproblematisch ist. Eine Variante: (erstmal) nicht gemeinnütziger Verein zu diesem Zweck (FFMS Betriebsverein)
“Jedes Mitglied hat eine Stimme.” würde ich ändern in “jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme”
“Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.” würde ich ändern in “Vorstandsmitglieder können nur ordentliche Mitglieder des Vereins werden.”
Ansonsten kann es passieren, dass einer Fördermitglied mit einem Beitrag von 0,- Euro wird (selbst bestimmt laut Satzung), dann aber Stimmberechtigt ist.
Beim Zweck des Vereins würde ich vielleicht noch auf Unterstützung bei Veranstaltungen (z.B: Schützenfest etc.) eingehen, so dass auch dort ein kurzfristiger Aufbau eines Freifunknetzes Satzungskonform ist. z.B.
“Unterstützung von öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen durch die Ermöglichung von Datenkommunikation.”
Jetzt ganz doof gefragt: Wieso ist dass dann eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Mir fallen da noch ein paar andere Sachen ein die man ändern könnte aber da mach ich bei gelegenheit mal einen PR aus wenn ich mehr Zeit habe.
Wieso eigentlich keine uG? Meines Wissens wäre das deutlich einfacher das ganze so abzubilden als einen (weiteren) Verein zu Gründen, aber anscheinend scheint es dagegen ja deutliche Bedenken beim Freifunk zu geben.
Entweder wird es wohl ein generischer Name wie von mir vorgeschlagen „Freifunk Münsterland Betriebsverein e.V.“ oder was vielen sehr gut gefallen hat, ähnlich zu B.A.T.M.A.N. etwas aus S.N.O.W.D.E.N. zu basteln.
@Sandzwerg: Ich glaub das gemeinnützige steht darin, weil das Wort nicht geschützt ist. Man darf sich so nennen, ohne, dass das Finanzamt das anerkennt. Das könnte es leichter machen, Geld von Firmen anzuwerben. Auch wenn diese die gespendeten Gelder dann nicht absetzen können.
Gesellschafter kann die warpzone e.v. sein. Das ist auch das Model das der Notar uns vorgeschlagen hat. Man braucht allerdings immer noch einen Geschäftsführer.
Geschäftsführer einer UG mit der Warpzone als Gesellschafter?
Da fallen mir ein paar Gründe ein warum man das vielleicht nicht will:
Dazu braucht die WZ garantiert eine MV. Bis das durch ist - ist das Problem das wir lösen wollen (Fördergelder) auch weg. Die Warpzone ist einfach lahm bei soetwas. Oder ist das doch anders?
Als GF mit WZ als Gesellschafter? Hmm.
Wenn die WZ das ohne MV kann, dann lass uns einen Notartermin machen und das abfackeln. @Sandzwerg@void
Keine Ahnung wie viel höher der Papierkram ist, aber als Verein musst du z.b. regelmäßig, i. A. jährlich MVs abhalten.
Weiß ich nicht, mindestens im Plenum sollte man so was besprechen. Afaik kann das aber auch nur der Vorstand. Allerdings braucht man da auch mal 1000€ für die wir gerade nicht haben.
Der Notar sagte uns das wäre vermutlich am einfachsten. Die Warpzone ist (einziger) Gesellschafter, vertreten durch den Vorstand und kann einen Geschäftsführer bestellen. Dieser kann auch ein Vorstandsmitglied sein, muss aber nicht.
Prinzipiell schien uns das einleuchtend und wie etwas das auch andere gemeinnützige Vereine ähnlich Regeln wenn sie etwas wirtschaftliches machen wollen das ansonsten die Gemeinnützigkeit bedroht. Es gibt aber natürlich auch noch einige Sachen die man klären müsste. Z.b. muss diese UG dann natürlich Gewinn (oder mindestens eine 0) erwirtschaften, außerdem muss vom Gewinn jedes Jahr, ich glaube ich viertel, zu den Rücklagen gelegt werden bis man die ~200.000€? erreicht hat mit der man auch eine GmbH gründen könnte, dann kann aber muss man nicht eine GmbH gründen, falls nicht braucht man weiter Rücklagen.
Ich ging davon aus das @void euch das so mitgeteilt hat als ihr in hiltrup über das Thema geredet habt?
Ein UG Geschäftsführer hat dieselben Pflichten wie ein GmbH Geschäftsführer.
D.h. es gibt ein paar Dinge zu beachten (Sorgfallspflichten) damit ein (angestellter) GF eben nicht mit seinen Privatvermögen haftet. Banales Beispiel: Für Insolvenzverschleppung kann man auch in den Knast gehen. Da sollte man zumindest wissen was das ist. Handelsgesetzbuch Kenntnisse sind auch von Vorteil.
Ebenso gelten dieselben Anforderungen an Buchhaltung, Bilanz und Steuer wie bei einer GmbH.
Das macht man nicht einfach so, sondern wenn beauftragt man damit einen Steuerberater/WP.
Zumindest wenn es sich um nicht triviale Transaktionen handelt - was bei einer Förderung wohl angenommen werden kann.
D.h. das die Warpzone dafür sorgen muß, daß die UG und der GF handlungsfähig ist.
Als Person mit Haftungsrisiko vom Wohlwollen der Warpzone (Mitglieder) abhängig zu sein würde wohl nur funktionieren wenn alle Rahmenbedingungen in einem entsprechenden Vertrag festgelegt würden.
Klingt alles danach als wenn die wenn ein Projekt für ein halbes Jahr und nicht für ein paar Tage ist.
Wenn ich micht recht entsinnte meinte @void dass bei einer UG genau so wie bei jedem anderen Unternehmen monatlich/quartalsweise im Voraus die Steuer gemacht werden muss. Beim Verein wäre der Aufwand halt nur jährlich.