„Endlich mal was gutes in der Zeitung“
Netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2016/eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-nachhilfe-bei-grundrechten/
SPON
FAZ
„Endlich mal was gutes in der Zeitung“
Netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2016/eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-nachhilfe-bei-grundrechten/
SPON
FAZ
tl;dr nach https://digitalcourage.de/blog/2016/deutsche-vorratsdatenspeicherung-nach-eugh-urteil-nicht-haltbar
„Diese Grenzen definiert das Urteil in Randnummern 108 – 110 des Urteils wie folgt:
Die unter 2 c), 3. und 4. dargelegten Beschränkungen werden von der deutschen Regelung der Vorratsdatenspeicherung nicht erfüllt. Ferner ist die Auskunft über IP-Adressen nicht auf Fälle schwerer Kriminalität beschränkt. Die deutsche Regelung hat vor den Einschränkungen des EuGH-Urteils keinen Bestand.“
Das “Problem” wird sein, dass auch nach einer Anpassung des Deutschen Rechts (was ich glaube, dass es irgendwann passieren wird und muss) für die “schweren” Fälle eine Speicherung möglich sein muss. Davon wird sich, so denke ich, auch der Freifunk nicht entziehen können. Dazu muss dann (also irgendwann mal) ein entsprechendes System eingerichtet werden.
Gegen spezifische, anlassbezogene Überwachung bei schweren Straftaten hat hier sicherlich niemand etwas. Das ist aber ein ganz anderes Thema als diese anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Da sollten wir andere Begrifflichkeiten für finden, damit kein greenwashing bisheriger Praxen geschieht.
Wieso in Anführungszeichen?
Was da übrigbleibt ist eine anlassbezogene und gezielte Überwachung.
Und da wird man sich nicht mit Metadaten begnügen.
All das gibt es heute schon.
Sprich: Der ganze VDS Foo kann komplett den Müll.