Freifunker gegen Sony Music - EuGH eingeschaltet

Der Fall könnte für uns alle interessant werden.

Heise schreibt: Ein Münchner Freifunker wehrt sich dagegen, für eine über sein offenes WLAN begangene Rechtsverletzung verantwortlich gemacht zu werden. Der Fall mit Tragweite beschäftigt auch den Europäischen Gerichtshof.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich mit der Haftungsfrage für Betreiber öffentlicher Funknetze (Az. C-484/14). Anlass ist ein Verfahren vor dem Münchner Landgericht, in dem sich Freifunker und Pirat Tobias McFadden gegen Ansprüche von Sony Music wehrt. Die Musikfirma fordert 800 Euro von dem Veranstaltungstechniker, weil jemand über dessen offenes WLAN illegal ein Musikstück heruntergeladen haben soll. McFadden hat gegen diese Forderung von Sony Music geklagt.

Zum Bericht: http://m.heise.de/newsticker/meldung/Stoererhaftung-EuGH-mischt-in-Freifunker-Verfahren-mit-3038381.html

Sicher ist, dass Freifunk wieder zu seinen Wurzeln streben würde. Die meisten nutzen das ausschließlich wegen der Störerhaftung.

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