[What if] Störerhaftung komplett gekippt?

Continuing the discussion from Freifunker gegen Sony Music - EuGH eingeschaltet:

Das ist einfach: Kündigen. \o/

Wobei ein Wegfall von Störerhaftung für offene WLANs ja nicht sagt das nicht weiterhin abgemahnt wird. Das ist ja von aussen nicht zu erkennen.

D.h. jemand der ein offenes WLAN betriebt kann weiterhin entsprechende Schreiben erhalten. Diese muss man dann jeweils abwehren wobei interessant werden dürfte. Ich kann mir vorstellen das viele Menschen die ihre Netz aufmachen würden da auch keine Nerven für haben. Ergo gäbe es noch „VPN Bedarf“.

Ich habe keine Ahnung wie da die Beweislast liegen würde. Wenn der Betreiber des WLANs nicht beweisen muss das er ein offenes WLAN betrieben hat (was für Privatpersonen wirklich schwer sein würde, soll man sein WLAN unter Zeugen „öffnen“?) dann reicht die Behauptung „offenes WLAN“. Das wäre dann sofort die Standardausrede - auch für die Leute die ernsthaft und vorsätzlich Rechte verletzt haben.
Damit wär 95% der Abmahnblase tendenziell arbeitslos.
Und dann können wir die Server abschalten.

Nur noch fancy Interne Dienste:

Für mich ändert sich dadurch gar nichts.

  • Öffentliche IPv6 für meine Gäste
  • Meshnetzwerk
  • Ich möchte mich nicht mit der Anwaltspost herumschlagen
  • Ich mache lieber Freifunk, was vielleicht etwas langsamer ist, als mir so ein CaptivePortal in meine FritzBox zu bauen, denn ich will, dass sich Geräte automatisch verbinden können.

Gruß
Matthias

AVM hat das schon mal in die neue Version 6.50 der Fritz!Box gebaut:

WLAN:
NEU - Anmeldung am Gastzugang auf Wunsch nur nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen gestatten (Captive portal) [5]

Pressemitteilung:
http://avm.de/presse/presseinformationen/2015/12/neue-features-fuer-die-fritzbox-fritzos-650-im-neuen-design-mit-mehr-ueberblick-im-heimnetz-und-ueber-120-neuheiten/

Dass das geht ist klar, ich will es aber nicht ;). Bevor ich 3x am Tag, 100x im Monat auf dem Handy eine Website öffne und auf „ja“ klicke, werde ich eher 5 € mehr für meinen Handytarif ausgeben.

Z.B. die Unitymediahotspots sind überhaupt nicht nutzbar. Selbst wenn man sich registriert, muss man immer noch jedes einzelne mal bestätigen. Total sinnlos.

Ich bin gespannt, wann es dafür endlich Apps gibt, die das abnicken.

Für Telekom-Hotspots gibt es ne Login-App (für Leute mit Hotspotflat).
Sowas gibts/kommt dann sicher auch für andere Anbieter.

Sollte das VPN bei Freifunk abgeschafft werden:

  • Abmahnschreiben o.ä. werden viele nicht riskieren wollen. Die Knoten würden dann ganz schnell abgebaut. Ähnliches ist ja mit den Fon-Hotspots passiert, wie Störerhaftung und Abmahnungen Mode wurden.
  • Was ist mit Vorratsdatenspeicherung? Dann werden Handlungen der Gäste dem Anschlußinhaber zugewiesen?

Vielleicht kann man aber Infrastruktur sparen?
Kann der Supernode dann ohne Rheinland ins Internet?

Könnte man auch jetzt schon. Das Problem und der Grund, warum man da nochmal ein weiteres Backbone dahinter setzt, ist, dass die Discounthoster bei den Preisen, die sie teilweise machen, nicht bereit sind, sich mit Absue-Meldungen rumzuschlagen und dann einfach bei der zweiten Kündigungen rausschicken.

Daher ist nochmal das Freifunk-Rheinland-Backbone, das ein eigenes AS ist, dazwischen geschaltet und hat dann eine eigene Abuse-Adresse.

Einige Communities werfen aus Performancegründen z.B. Verkehr via HTTP und HTTPS (gefiltert nach den Standardports) einfach direkt ins Netz, weil über HTTP und HTTPS so gut wie nie Abmahnungen entstehen.

Grüße
Matthias

Warum sollte man ohne Crypto Abmahnschreiben riskieren? Wie soll das funktionieren?

So wird Vorratsdatenspeicherung vermutlich nicht funktionieren.

“Warum sollte man ohne Crypto Abmahnschreiben riskieren? Wie soll das funktionieren?”

Wenn man das VPN weglässt, ist der Knoten direkt über den eigenen DSL-Anschluss im Internet?
Ein Abmahner sieht dann doch nichtmal den Unterschied, das Freifunk genutzt wurde, anstatt privates WLAN.

Im Zusammenhang kann es keinen Unterschied machen, ob ein VPN mit oder ohne Verschlüsselung realisiert wird. Entscheidend ist, was hinten raus kommt, also mit welcher IP ein Täter online war: mit einer, die im VPN bereitgestellt wurde, oder mit der des „Störers“.

Wenn das VPN bleibt, ist das klar.
Ich dachte jetzt an den Fall, das man VPN dann komplett weg lässt.

Bitte unterscheidet zwischen lokaler Ausleitung und VPN ohne Verschlüsselung.

Auch wenn die Störerhaftung komplett gekippt wird, wird die Strafverfolgung mit Sicherheit NIE gekippt. Wer immer sein WLAN öffnet, wird bei einer lokalen Ausleitung trotz „Internetzugang über den Gastzugang optional nur nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen gestatten (Captive Portal)“ - im neusten Image der Fritzbox - immer der Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft sein. Zumindest das ist ein Grund weiterhin den „VPN-Service“ vom Freifunk in Anspruch zu nehmen.

Dabei erwähne ich gern nochmal, dass das nur ein Feature des Freifunk ist, auch das wenn für die aller-aller-aller-meisten, das einzige beachtete Feature ist.

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