Was davon ist nur durch eine »internetbasierte Leistung […], deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt« wird, möglich gewordern? Drogen werden verdeckt im offenen Internet vertickt, in Hinterhöfen, auf Plätzen, in Wohnungen, oder etwa nicht? Und es ist im dunklen wie im hellen Internet wie auch in Hinterhöfen, auf Plätzen oder in Wohnungen illegal. Wo liegt also die Regelungslücke, ob derer neue Gesetze notwendig würden? Und über Silk Road weiß ›man‹ primär etwas, weil es Strafverfolgungsbehörden geschafft haben, das Ding auszuheben.
Das System funktioniert also, wozu neue Stellschrauben?!
Hmm, tun sie das? Sagt wer? Und ist der Schaden höher als bei Cum-Cum oder Cum-Ex? Kostet es diese Gesellschaft, volkswirtschaftlich betrachtet, mehr, das »Darknet« auszuhalten — oder die quasi täglich von abbiegenden LKW plattgefahrenen Radfahrer? Wo ist die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung, ob »das Darknet« oder der Atomare-Risiken-übernimmt-nun-der-Staat-Schmuh und die Kohlesubvention diese Gesellschaft in 2019, 2029 und 2050 mehr kostet?
Was hier geschieht, ist Symbolpolitik auf Kosten »Digitaliens«. ›Wir‹ haben keine Lobby im Parteiensystem, die »Netzpolitiker« sind faktisch Muster ohne Wert, da sie keinen zahlenmäßig nennenswerten Rückhalt in ihren Parteien haben. (Sonderfall Piraten, 110% Netzpolitik, mal außen vor.)
Aber mit dem nicht Greifbaren, dem man dann mit »Darknet« auch noch einen bedrohlich klingenden Namen gibt, läßt sich eine Bedrohungslage in der breiten Bevölkerung aufbauschen und ein vermeintliches Durchgreifen simulieren, und bei der Gelegenheit dieses verdammte freie Netz endlich Stück für Stück unter staatliche Kontrolle bringen. §202c schon vergessen?
Röchtöch, das ist schon verboten. (Das mit dem Gewerbe ohne Anmeldung ist IIRC nicht ganz korrekt, gibt’s da nicht Grenzen, ab denen etwas erst eine – anmeldepflichtige – gewerbliche Tätigkeit wird?) Konsequenterweise müssen dann auch alle undurchsichtigen Wände und Türen, alle Gardinen verboten werden, und natürlich Hinterhöfe mit Glas ausgegossen, und alle Plätze gerodet, denn, siehe oben, überall dort kann auch Drogenhandel stattfinden und, Überraschung, findet auch statt. Liest man jedenfalls.
Beim gläsernen Bürger hört beim deutschen Michel der Spaß auf; aber solange es nur die $anderen oder $bösen trifft, reicht Michel das Girl auf Seite 1 zur Ablenkung.
Das sehe ich eben ganz und gar nicht so; wer etwas ändern will, hat sein Vorhaben klar und sachlich vorzubringen, mit Fakten/Zahlen zu unterfüttern und dann kann man in eine sachbezogene und sachliche Diskussion einsteigen.
Hast Du den Gesetzentwurf gelesen? Für mich ist das alles andere als eine schlüssige Argumentation: weil im Internet Anonymisierung einfach ist, müssen wir Transportdienstleister in der physischen Welt verdonnern können, jegliche vergangenen und zukünftigen Sendungen eines Verdächtigen beauskunftet zu bekommen, und zugangsbeschränkte Dienste sind sowieso suspekt — hä?
Was ist denn das für ein Argument? Natürlich kann man alles legale – wie auch illegale – im öffentlichen Netz bereitstellen. Du sagst also, .onion könne ja nur ein illegaler Dienst sein, sonst würde man das ja unter .de anbieten?
Facebook nennt eine imho valide Motivation, einen eigenen TOR-internen Zugang per .onion-Domain bereitzustellen: der Traffic muß das TOR-Netzwerk nicht mehr verlassen, was nach meinem Verständnis einen Angriffsvektor – TOR-Exit-Nodes run by black hats – reduziert?
Ich möchte nun einmal sichergehen, daß niemand herausfindet, daß ich es war, der von Papst Ferdinand mit 13 anal penetriert wurde, wenn ich darüber anonym in einem anonymen Forum spreche: Da traute ich prinzipiell einem .onion-Betreiber mehr Serversicherheit zu als einem Selbsthilfe-Verein.de. (Gefühlte Sicherheit, ja.) Auch ginge ich davon aus, daß es schwieriger wäre, meine unvermeidlichen Spuren auf dem .onion-Server, den ich per TOR erreiche, zu mir zurückzuverfolgen als die Zugriffe auf Selbsthilfe-Verein.de von meinem UnityMedia-Zugang aus, der – wir hatten das grade nebenan – mittlerweile faktisch eine statische IP hat.
Bitte überdenke Deine Argumentation noch einmal; Du sagst hier unmißverständlich, daß nur verbotene Plattformen Hidden Services sein könnten, übernimmst also die Staatsminister-Position 1:1. Ich bin etwas irritiert, muß ich zugeben.
Ich sehe das Problem eher in der unscharfen Definition, die dazu führen wird, daß noch mehr Richterrecht entsteht. Im Zweifel stellt man halt »durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt« fest und behauptet, daß »deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist«.
BTW: Ich halte Vollverschlüsselung (== bei Boot Passphrase eingeben?) für alles andere als einen Standard bei Hosting. Als Anbieter hast Du mit Deinen Dienstleistern Verträge, die faktisch Vollverschlüsselung unnötig machen — Dein Dienstleister darf gar nicht gucken, was Du tust.
Für Freifunk hingegen kann diese Bundesrats-Initiative durchaus zum Bumerang werden: wer ICVPN oder öffentliches IPv6 nutzt, eröffnet ja gezielt den Weg, daß Nutzer Dienste hinter ihren Knoten anbieten. ULA statt öffentlichem v6 könnte sogar eher noch »durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt« triggern.
Wer ein offenes Netz betreibt (keine Registrierung/Freischaltung neuer VPN-Knoten notwendig), kann im Grunde jederzeit ins Fadenkreuz von § 126a gelangen, böswillige Nutzer vorausgesetzt.
Verantwortlich ist zwar nach wie vor der bereitstellende Nutzer — aber als Netzbetreiber hängt da die lokale Freifunk-Clique ersteinmal mit drin.