Möglicher Missbrauch von Freifunk

Hallo zusammen,

ich bin jetzt in diverse Disskusionen mit Leuten, die ich von Freifunk überzeugen wollte und zumeist auch überzeugen konnte immer an diesem einen Argument gegen Freifunk gescheitert. Unsere Diskussion verlief meist so, dass ich erklärt habe, dass durch den VPN Tunnel die Störerhaftung auf den Freifunk Rheinland e.V. abgewälzt wird und dass das ganze nicht zum Anschlussinhaber und somit auch nicht zum eigentlichen Verursacher zurück verfolgt werden kann. Dann kam häufig folgendes Argument:

"Das ist ja schön und gut, dass ich dann für meinen Anschluss aus der Haftung raus bin, aber damit öffne ich dann doch den Kriminellen Tür und Tor und lasse zu, dass diese verbotene Dinge über meinen Anschluss tun können, ohne, dass sie dafür bestraft werden! Das will ich nicht.“

Weil ich finde, dass das ein ganz schön starkes Argument ist würde ich es gerne entkräften, aber leider fehlen mir da die passenden Gegenargumente. Ich denke viele von euch sind bestimmt auch schon einmal mit diesem Argument konfrontiert worden. Was habt ihr darauf geantwortet?

Ich hab darauf hin dann mal versucht herauszufinden, wie es um die Kriminalität im Freifunknetz bestellt ist, konnte dazu aber nichts konkretes finden. Ist von euch da vielleicht schon mal jemand über belastbare Zahlen gestolpert, die er hier mal kurz posten könnte?

Viele Grüße

Steffen

Ne, das habe ich noch nie gehört…
Häufigstes Gegenargument ist bei mir : "ich habe nix zu verschenken"
Darauf Antworte ich dann immer: du verschenkst nix, du teilst., in unterschiedlichen Variantion.

Standardfrage! :wink:

Antwort: Freifunk ist kein Anonymisierungsnetzwerk! Dafür eignen sich bereits vorhandene Dienste wie TOR oder einen eigener VPN Tunnel ins Ausland viiiiiiieeeeel besser. :wink: :wink: Freifunk ist gänzlich ungeeignet für illegale Aktivitäten und bietet keine weitere oder bessere Möglichkeit zur Begehung von Straftaten, die nicht eh bestehen würden. Im Gegenteil ist Freifunk sogar die für den Staftäter “gefährlicher” Variante, da Freifunk im Bedarfsfall mit den Ermittlungsbehörden zusammen arbeitet um z.B. bei Straftaten den Täter ggf. zu ermitteln.

Freifunk möchte vielmehr den Zugang zu Wissen und Bildung fördern und auch benachteiligte Personen einen Zugriff zum Internet ermöglichen.

Geben ist seliger denn nehmen! Frohe Ostern und Amen!

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Ich würde in der Argumentation klar zwischen Knotenaufsteller und Freifunk-Nutzer differenzieren. Nur weil der Knotenaufsteller transparent wird, wird es der Nutzer noch lange nicht. Wenn der Knotenaufsteller ebenfalls das Freifunk nutzt, wird er als Nutzer ebenfalls “sichtbar” nur eben nicht als Knotenaufsteller.

Da wir unentgeltlich arbeiten und somit auch keine Abrechnungen ausstellen, erfassen/speichern wir keine personenbezogenen Daten und dürfen dies auch gar nicht. Das heißt, wenn eine Strafverfolgungsbehörde nach einer begangenen Straftat auf uns zukommt können wir wenig bis gar nichts vorweisen. Das heißt aber nicht, dass wir in so einem Fall nicht zusammenarbeiten würden.

Ferner ist Freifunk ein sehr offenes Netz, ähnlich des privaten Netzwerks daheim. Es mag zwar nach außen abgeschlossen sein, sobald man jedoch Teil dieses Netzes wird, erhält man sehr tiefe Einblicke. Wenn entsprechende Einrichtungen es also für nötig erachten, müssen sie sich halt in unser Netz hängen und “abschnorcheln” (verglichen mit anderen Aufwendungen für Gefahrenabwehr und co. ist der Aufwand fast nicht der Rede wert, der betrieben werden müsste, um sich mit allen Freifunk-Netzwerken zu verbinden, die es in Deutschland gibt). Ob sie das dürfen ist natürlich eine andere Sache, aber es ist prinzipiell möglich.

Wir agieren halt nur nicht im vorauseilendem Gehorsam, wie man es vielleicht dem einen oder anderen “großen” Provider unterstellen mag.

Hi,

ich möchte behaupten, dass es etwas mit der Vortragsweise zu tun haben könnte - nicht böse gemeint:

Der Nachsatz dürfte das Problem sein. Wenn du einfach sagst, dass durch den VPN-Tunnel der Verkehr über die Freifunkserver läuft und dadurch der Knotenbetreiber geschützt ist PUNKT, kommt niemand auf solche Ideen.

Außerdem ist das auch inhaltlich falsch. Natürlich können wir das zurückverfolgen. Wenn jemand etwas strafbares tut und die Ermittlungsbehörden mit einem richterlichen Beschluss erscheinen, wird natürlich geschaut, wo das herkommt. Aber wir speichern es eben nicht. Sprich Echtzeitabfragen sind problemlos möglich, aber eben nicht gefühlt drei Jahre später, wenn irgendwelche Abuse-Benachrichtigungen aufschlagen.

Ganz wichtig ist hier der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Abmahnungen sind Zivilrecht, da haftet der Leitungsinhaber konkret auch wenn er es nicht war. (Zumindest bisher, das wird immer mehr eingerissen, aber im Gesetzestext ist es immer noch so.) Beim Strafrecht gibt es das nicht. Da kann jemand noch so böse Dinge tun, die Ermittlungsbehörden müssen die Person direkt ermitteln, nicht den Leitungsinhaber.

Ich vergleiche das gerne mit der Halterhaftung beim Autofahren. Diese funktioniert ähnlich wie die Störerhaftung. In Deutschland gibt es keine Halterhaftung, wenn du zu schnell fährst, müssen die Behörden ermitteln, wer gefahren ist. Wenn du in den Niederlanden fährst, haftet immer der Autobesitzer und dieser muss nachweisen, wer gefahren ist, sonst haftet er. Deswegen können die auch von hinten blitzen und in Deutschland geht das nicht.

Am Ende schlägt immer das TOR-Argument. Wer vorsätzlich etwas böses tun will und sich auskennt, benutzt einfach Tor. Ob es wirklich noch sicher ist, wage ich zu bezweifeln, aber auf jeden Fall deutlich schwerer und der böse Typ sitzt nicht „mit dem Laptop im Auto“, sondern Zuhause.

Grüße
Matthias

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An TOR hab ich bei der ganzen Sache noch gar nicht gedacht. Das ist an der Stelle auf jeden Fall ein ziemlich starkes Gegenargument. Genau nach sowas habe ich gesucht! Danke erst mal dafür.

Das würde ich so nicht sagen. Ich habe tatsächlich meisten hinter „der Knotenbetreiber ist geschützt“ den Punkt gemacht. Einfach schon, weil ich die Disskusion umgehen wollte, weil mir die Argumente fehlten, aber jeder der auch nur ein bisschen Ahnung von Netzwerken hat fragt sich dann (zurecht): „Und wenn jetzt mal jemand böses damit tut? Dann kann ich diese Person ja auch nicht ermitteln.“

Ich blicke was die ganze rechtliche Geschichte angeht leider noch nicht so ganz da durch. Das bedeutet, wenn der abmahn Anwalt drei Wochen später auf der Matte steht kann diesem kein Stück weiter geholfen werden, weil eben nichts gespeichert wurde? Sprich jeder der verbotenes tut müsste auf frischer Tat ertappt werden?

Ich finde, das ist auch eine klasse Analogie. Genau so etwas hatte ich mir von diesem Thema hier erhofft. Darunter kann sich auch jeder Technik Laie etwas vorstellen.

Dann kannst dir als Übung mal überlegen, wie die Geschichte mit der Halterhaftung weiter geht und was das mit dem Zivil- und dem Strafrecht zu tun hat. Der springende Punkt fehlt ja oben noch. :smiley:

Ich habe 8 Beiträge in ein neues Thema verschoben: Abmahnung versus Abmuse-Mitteilung