Städtebund empfiehlt Städten Förderung von Freifunk einzustellen

Hallo alle miteinander,

bin mir nicht sicher, ob das hier im Münsterland Forum richtig aufgehoben ist, oder ob ich vielleicht besser im allgemeinen Freifunk Forum posten sollte.

Ich habe von einer Mitarbeiterin der IT-Abteilung der Stadt Lüdinghausen eine Email bekommen, welcher sie zwei Dateien angehängt hatte. Diese geben grob dasselbe wieder und stellen eine Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen dar.

Dieser empfiehlt Freifunk nur noch zu unterstützen und auszubauen, wenn dieses Passwort-geschützt ist.

Sollten wir hierzu vielleicht Stellung beziehen? Vielleicht der FFI? Oder ein anderer Verein?

Hier die Dateien:
2016-11-24-SchB-OeffWLAN-2016-1.pdf (55,0 KB)
2016-11-24-SchB-OeffWLAN-2016-DStGB_Aktuell-Anlage-1.pdf (144,0 KB)

MfG Alexander (Scroom)

Hier der Link zum Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=183363&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=684465

Die für uns relevante Passagen müssten diese hier sein:

Jedoch wird in Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31 klargestellt, dass dieser Artikel die Möglichkeit unberührt lässt, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde vom Diensteanbieter verlangt, die Urheberrechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern.

Daher läuft es, wenn ein Dritter eine Rechtsverletzung mittels eines Internetanschlusses begangen hat, der ihm von einem Diensteanbieter, der Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, zur Verfügung gestellt worden ist, Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 nicht zuwider, dass der dadurch Geschädigte bei einer nationalen Behörde oder einem nationalen Gericht beantragt, es diesem Anbieter zu untersagen, die Fortsetzung dieser Rechtsverletzung zu ermöglichen.

und diese:

Viertens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Maßnahmen, die vom Adressaten einer Anordnung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen bei deren Durchführung getroffen werden, hinreichend wirksam sein müssen, um einen wirkungsvollen Schutz des betreffenden Grundrechts sicherzustellen, d. h., sie müssen bewirken, dass unerlaubte Zugriffe auf die Schutzgegenstände verhindert oder zumindest erschwert werden und dass die Internetnutzer, die die Dienste des Adressaten der Anordnung in Anspruch nehmen, zuverlässig davon abgehalten werden, auf die ihnen unter Verletzung des genannten Grundrechts zugänglich gemachten Schutzgegenstände zuzugreifen (vgl. Urteil vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien, C‑314/12, EU:C:2014:192, Rn. 62).

Insoweit ist festzustellen, dass eine Maßnahme, die in der Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort besteht, die Nutzer dieses Anschlusses davon abschrecken kann, ein Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht zu verletzen, soweit diese Nutzer ihre Identität offenbaren müssen, um das erforderliche Passwort zu erhalten, und damit nicht anonym handeln können, was durch das vorlegende Gericht zu überprüfen ist.

Fünftens ist darauf hinzuweisen, dass nach den Angaben des vorlegenden Gerichts außer den drei von ihm genannten Maßnahmen keine andere Maßnahme existiert, die ein Anbieter, der Zugang zu einem Kommunikationsnetz wie dem hier fraglichen vermittelt, in der Praxis ergreifen könnte, um einer Anordnung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nachzukommen.

Da die beiden anderen Maßnahmen vom Gerichtshof verworfen worden sind, liefe die Auffassung, dass ein Anbieter, der Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, seinen Internetanschluss nicht sichern muss, darauf hinaus, dem Grundrecht auf geistiges Eigentum jeden Schutz zu entziehen, was dem Gedanken eines angemessenen Gleichgewichts zuwiderliefe (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2015, Coty Germany, C‑580/13, EU:C:2015:485, Rn. 37 und 38).

Unter diesen Umständen ist eine Maßnahme, die in der Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort besteht, als erforderlich anzusehen, um einen wirksamen Schutz des Grundrechts auf Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten.

Vorletzter Absatz im Schnellbreif: "Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, die Mitwirkung einer Freifunk-Infrastruktur unter diesen Bedingungen kurzfristig zu beenden."
Denke, eine öffentliche Stellungnahme wäre hilfreich. Der Städtebund wird in Verwaltungen von Gemeinden und Städten sehr geschätzt.

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Ja eine Stellungnahme wär super, da in Telgte am 06.12 über einen Antrag zur Förderung von Freifunk entschieden wird. Es wäre schade, wenn das daran scheitern würde.


Zitat: „Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) klarstellen, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln.“.
Das ist allerdings Zukunftsmusik und wäre zunächst auch nur nationales Recht.
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Nee, da der Artikel vom Oktober ist, ist es schon spät, aber nicht zu spät, in die Phase der Einflussnahme zu starten.

Will meinen?

Doch, es ist Zukunftsmusik, da es in Berlin noch nicht zu einer neuen Verbesserung/Änderung des Gesetzes geführt hat. Das Zitat zeigt nur eine Ankündigung von Minister Gabriel. Ja, es ist noch nicht zu spät Einfluss zu nehmen.
Falls die Ankündigung umgesetzt würde, wäre es ein Bundesgesetz. Darüber steht dann immer noch die Gesetzgebung der EU. Darauf bezieht sich ja gerade der Städte- und Gemeindebund in seiner Interpretation, dass “Passwortschutz” zwingend sein könnte.
Oder kurz: Ich bin für Einflussnahme auf nationaler und EU-Ebene.

Super! Hast du schon deine MdBs und MdEPs angerufen?

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Ja, letztes Jahr an MdB Schiewerling (CDU) und MdB Hampel (SPD), die für meinen Ort zuständig sind:
http://www.ubg-nottuln.de/hotspots-in-nottuln.html

Herr Hampel hat einfach nicht geantwortet. Herr Schiewerling hat unbefriedigend geantwortet, weshalb wir noch einmal nachgelegt haben:
http://www.ubg-nottuln.de/hotspots-in-nottuln-ii.html

Ich werde weiter machen. Auch wenn meine kleine Lokalpartei auf Bundes- und EU-Ebene wenig Einfluss hat.
Wie sieht es mit euch aus?

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