Europol: CGN macht scheinbar Kopfschmerzen, Perspektive der Gesetzeshüter, interessant finde ich.
Die Sache mit dem Source Port war mir vorher nicht so klar.
tl;dr: Anfragen von Bedarfsträgern nur unter Angabe der IP & Zeit (ohne Source Port) führen bei CGN dazu das der Anschlussinhaber nicht bestimmt werden kann. Source Ports werden aber sehr selten geloggt.
Ich meinte, dass man das klarer hätte definieren können.
Du spielst glaube ich darauf an, dass in den Serverlogs selten die Gegen-Ports der eingehenden Verbindungen geloggt werden? Sprich wenn eine Festplatte mit Logs beschlagnahmt wird, kann man das nicht sauber zurückverfolgen? Wenn die Verbindungen irgendwie mitgeschnitten (z. B. beim Provider des „bösen Forums“, Vgl. Beispiel aus der Präsentation) werden, dann ginge das schon.