Zu einem Antrag der Projektgruppe WI(H)R nach § 24 GO NRW / Freies W-LAN in der Dorfmitte (Ostbevern) - folgende Stellungnahme:
In der Beschlussvorlage für eine kommende Ratssitzung (siehe Anlagen) heißt es:
Die Gemeinde Ostbevern wird derzeit weder in den Unterkünften der Asylbewerber noch in der Dorfmitte bzw. dorfweit freien W-LAN-Empfang ermöglichen.
Zur Sachdarstellung folgende Anmerkungen:
Der Städte- und Gemeindebund NRW
Die Beschlussvorlage folgt in Teilen dem Schnellbrief 285/2015 des Städte- und Gemeindebund NRW, fokussiert jedoch das Thema Störerhaftung, und eine notwendigen Anmeldung der Nutzer in einem WLAN-Netz.
Jedoch: Nicht durch Anerkennung von AGBs wird ein Endgerät identifizierbar, sondern durch Nutzung des Dienstes. Das ist technisch bedingt. Eine weitere Anmeldung, z.B. via Mail oder SMS, löst das Problem missbräuchlicher Nutzung nicht, sondern verschiebt deren Verfolgung: Mail-Anbieter gibt es auf dem ganzen Globus und die Qualität der bei der Registrierung einer SIM-Karte angegebenen Meldedaten sind wahrscheinlich zweifelhaft (zumindest bei Allerweltsnamen wie Paulo da Silva -man beachte die beachtliche Anzahl von Treffern bei Google-, bei Erwerb der Karte wohnhaft in „Eine Turnhalle“, 48346 Ostbevern).
Der Städte- und Gemeindebund NRW schließt mit dem Absatz:
„Abschließend möchten wir Ihnen die Einschätzung geben, dass nach unseren Recherchen öffentliche WLAN-Netze mit überschaubarem finanziellen, technischen und personellen Aufwand zu realisieren sind und dabei der Nutzen für Bürger und Bürgerinnen, die örtliche Wirtschaft sowie Besucher und Besucherinnen den Aufwand bei weitem übersteigt. Ein öffentliches WLAN-Netz einzurichten, entspricht dem Trend der Zeit und erleichtert wesentlich die Entwicklung moderner Bürgerdienste wie Open Government sowie insgesamt den Übergang zur digitalen Kommune.“
Die Vorlage berücksichtigt aktuell die Risiken und ignoriert alle Chancen.
Für einen Internetzugang im Bereich des Rathausvorplatzes/Bushaltestellen werden die Kosten bei Umsetzung durch einen kommerziellen Anbieter für diesen einen Standort mit einmalig 500€ und 700€ jährlich angegeben. Ein Ausbau des Netzes an andere Stelle dann vermutlich jeweils wiederum mit vergleichbaren Kosten. Dagegen Freifunk: Sichere Nutzung von freien Kapazitäten der vorhandeneren Infrastruktur damit vernachlässigbare laufende Kosten für diejenigen, die Freifunk-Knoten aufstellen. 5€ jährlich für Strom? Die Kosten für die notwendige zentrale Infrastruktur übernehmen lokale Vereine.
Da zudem jedermann das Freifunk Netz ausbauen kann, ist nicht einmal an jedem Standort zwingend ein DSL Anschluss notwendig. Wie in Warendorf bewiesen finden sich Nachbarn die ihre Überkapazitäten stiften. Eine Zuführung über Richtfunk ist praktikabel. Sogar für die notwendige Hardware (ca. 450€) haben sich Spender gefunden. Kosten vor Ort für die öffentliche Hand insgesamt somit: einmalig 0,00€ / laufend 0,00€ / Jahr. Vergleichbares findet sich in Ennigerloh/Sassenberg//Telgte. Soweit zu den Sammelunterkünften. Für die angemieteten Wohnungen: Es ist keinem Nachbar untersagt seine Nachbarn zu unterstützen. Freifunk schafft Nachbarschaft!
Die Grundleistung von 35€ für den Bereich Nachrichtenübermittlung monatlich kann man, statt jeder einzeln in ein Mobilfunk-Unternehmen, gemeinsam in einen DSL-Anschluss investieren. Damit hat man in der Regel dann nicht nur unbegrenztes Datenvolumen erworben, sondern kann über verschiedene VOIP-Anbieter netzintern kostenlos telefonieren: Und für 9,99€ monatlich gibt es nicht nur eine Flatrate ins deutsche Festnetz, sondern auch noch in alle deutschen Mobilfunk-Netze.
PS: Freifunk via LTE geht natürlich auch.
Anlagen