Städte- und Gemeindebund über öffentliches WLAN

2015_12_08_SchB_Oeffentliches-WLAN.pdf (54.1 KB)
OeffWLAN-Fakten-Freifunk-AK_IT05112015.pdf (83.8 KB)

Kleine Kurzanalyse der “Argumente” gegen Freifunk:
ad 1) Netzsperren: Wohl kaum ein Interesse der Kommunen! Im Gegenteil, hoffe ich.
ad 2) Sicherheit der Clients untereinander. Interessiert die Kommunen doch auch nicht. Wenn das für ein paar alte Androids real sein sollte, müssen sie damit überall rechnen.
ad 3) “Minimales Restrisiko” Störerhaftung: Genau! Nix worum man sich sorgen müsste.
ad 4) Risiko des Rückzugs bei ungünstiger rechtlicher Entwicklung: Das sollte man besser einräumen. Schließlich sind die Investitionen klein und die Chance das es bleibt real.

Man kann das Ding als Freifunk-freundliches Papier mit Anspruch auf Unabhängigkeit sehen. Ich würde für einen offenen Umgang damit plädieren.

Danke @kgbvax für die Mitteilung!

Das sehe ich genauso.


Ich finde tatsächlich die Begriffsklärung im Anhang gut, auch wenn die nicht aus unserer Definition von Freiem WLAN resultiert. Das macht die Problematik des Begriffes gut deutlich (okay, könnte besser - so ist aber ein guter Ansatz, der mir neu ist).

Grundgedanke ist egalitär-idealistisch

Diesen Trope nutze ich demnächst auch. Achtung @dippydipp: Das kann dein Bild vom digitalen Glas Wasser noch kurz vor Ende des Jahres vom Thron meiner Lieblingsphrasen stoßen!

Die Infrastruktur aus Supernodes und Backbone wird vom bundesweit tätigen Verein Freifunk Rheinland aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert. Durch den Betrieb des Backbones als Datenübergabepunkt ins Internet hat der Verein Freifunk Rheinland e.V. Providerstatus erlangt.

Oh mein Gott! Ein neuer Bundesverband!!!111elfelf Zeit neue RIPE-Provider zu gründen :wink:

Der StGB NRW gibt dazu explizit keine Empfehlung - weder in positiver noch in negativer Hinsicht.

Sehr gut für uns!

Dabei sollte man zwei Dinge berücksichtigen:

  • Es gibt starke Argumente, die Ausstattung zentraler innerörtlicher Punkte mit WLAN-Internetzugang als Teil kommunaler Daseinsvorsorge anzusehen. Denn Internetnutzung - auch mit Mobilgeräten - gehört heute zur Lebenswirklichkeit praktisch aller Bevölkerungsschichten
  • […]

@dippydipp’s digitales Glas Wasser in einer Veröffentlichung des StGB NRW :thumbsup:


Zu den „Nachteilen“ Freifunks:

Risiko des Rückzugs von Freifunk bei ungünstiger rechtlicher Entwicklung in Sachen

Tja: Passt auf :smiley:

Mangels Verschlüsselung leichter (Hack)-Zugriff eines im WLAN angemeldeten Mobilgeräts auf ein anderes

(bei unterlassener eigener Verschlüsselung…)
Wir müssen mehr Bildungsarbeit leisten… Mist. Das schlägt uns noch häufiger in den Nacken.

Move to politics?

Die Kommunen haben ein sehr großes und auch berechtigtes Interesse an Netzsperren. Und zwar im Bildungssektor. Im Umgang mit minderjährigen Schülern sind sie sogar dazu verpflichtet. Siehe Über uns - KJM
Aus diesem Grund wird Freifunk wohl nicht so ohne Weiteres an Schulen Einzug halten.

Ich kann der Quelle keine Verpflichtung zu Sperren entnehmen.
Kannst du den Ort bitte genau angeben?

§5 Abs. 3 Satz1
Hier wird von z.B. technischen Maßnamen gesprochen. Diese sind in der Praxis per Contentfilter (Jugendschutzfilter) in der Infrastruktur der Schule umgesetzt.
Denkbar ist hier auch eine organisatorische Lösung (Lehrer schaut ALLEN Schülern über die Schulter und greift im Zweifelsfall ein). Dies ist im Schulalltag allerdings nicht machbar. Und wenn dann auch noch die privaten Geräte im Wlan der Schule hängen kann mann der Jugendschutzverpflichtung nur noch mit technischen Mitteln nach kommen.

Danke aber lese ich anders. Das formuliert eine Pflicht für Anbieter.
Anbieter = Anbieter von Telemedien.

Das ist nicht das Netz.

So ist es, die Defi steht in §3 Abs 2.