Ist ein ziemlicher Reinfall - die Gesetzesänderung ist nur eine Klarstellung von etwas das es eh schon lange gibt.
Obacht: Die Begründung ist später bei der Rechtsprechung vollständig irrelevant.
Demenstprechend droht einzutreten was befürchtet wurde: Die Haftung ist nun explizit weg. Nicht aber der Unterlassungsanspruch.
Der renommierte Fachwanwalt ist der Meinung, dass das Gesetz das Maximum des Machbaren darstellt. Es wird paar Abmahnungen geben und ann ein oder zwei Urteile - und dann haben wir vielleicht doch rechtssicherheit.
Die in dem Artikel genannte Kritik an Brüssel ist sehr seltsam:
Überall auf der Welt gibt es natürlich die Möglichkeit eine Unterlassung zu erwirken.
Soweit so normal. Daran wird und kann weder Brüssel noch Berlin etwas ändern
Der Witz in Deutschland ist allerdings, dass der Anwalt hier vom Empfänger des Schreibens bezahlt wird.
Und nicht vom Auftraggeber (demjenigen, der z.B. seine Nutzungsrechte verletzt sieht).
Im gesamten Ausland bezahlt zunächst der Auftraggeber!
Solange das so bleibt, wird es in Deutschland auch überproportional viele “Bitten” auf Unterlassung geben - auch wenn sie wenig Chancen auf Erfolg haben sollten.
Denn wer sich zur Wehr setzt, muss erst einmal einen Anwalt zahlen…