Spendenmöglichkeiten klarer definieren und bewerben

Ich muss mich @descilla anschliessen, das man hier das Gefühl bekommt das ihr uns für zu doof haltet, @dippydipp, @Wolf. Mal zu fragen hätte irgendwie Sinn gemacht.

Seit mal flauschig bitte <3

Hier mal was zum Nachdenken.

Das eine ist #1 Gemeinnützigkeit erstmalig anerkannt zu bekommen, das andere ist #2 diese zu behalten

Zu #1: Wenn ihr was mit Infrastrukturbetrieb in die Satzung schreibt, dann geht #1 meines Wissens nicht durch. Konkret habe ich das letzes Jahr ja über eine Satzungsänderung versucht bei der warpzone zu ergänzen - damit wir Infrastrukturbetrieb und Abwicklung von geförderten Projekten mit Infrastrukturkomponente - auch über die warpzone machen können. Das hat das Finanzamt in Münster deutlich als „no go“ abgelehnt, mit Verweis auf OFD.

Wo man auch reinschauen kann ist der „Anwendungserlass zur Abgabenordnung“, die Lektüre der 250 Seiten ist schwer zu empfehlen, habe ich Oktober 2015 auch über die FFMS Mailingliste gejagt. Wem das zu lang ist werfe einen Blick auf Seite 31, #3, ich zitiere:

Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen) Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung durch die Mitglieder oder andere Personen dient.. Quelle

So, jetzt ist die Frage was in der Satzung steht. Dort muss der Verein ja niederlegen was denn das (förderungswürdige) Ziel ist und wie das erreicht werden soll.

Schaut man sich die herbeizitierte Satzung vom Harz an, so sehe ich da „Förderung der Bildung und Kultur“ als Zweck mit entsprechenden Mitteln. Förderung und Betrieb von Bürgernetzen steht da nicht drin.

Natürlich können wir einen Schützenverein „Freifunk Münsterland“ aufmachen und per Pflege von Brauchtum zur Gemeinützigkeit kommen. Null Problemo.
Als solche können wir steuerbegünstigte Spenden entgegennehmen und entsprechend quittieren. Easy peasy.

Aber: Wenn also der hypothetische Schützenverein oder auch „der andere“ nun steuerbegünstigte Spenden für nicht durch den Satzungszweck gedeckten Zweck verwenden, dann ist das eben nicht durch den gemeinützigen Satzungszweck gedeckt. Wenn das in einem nicht trivial Umfang geschieht dann zieht das Finanzamt den Stecker, d.h. der Schützenverein ist nicht mehr gemeinnützig. Die Folgen sind „umfangreich“

tl;dr:
/1 - Du kriegst Gemeinnützigkeit nicht, wenn du Infrastrukturbetrieb und das was z.b. der FFI vorhat in die Satzung schreibst.
/2 - wenn du bei /1 was anderes angibst dann aber Infra machst steht das Finanzamt auf der Matte und kassiert die Gemeinnützigkeit wieder ein.

Das ist das Problem.

Viel Glück.

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